Regulation

Nevadaer Richter erweitert temporäres Verbot von Kalshi-Handel, bezeichnet Sportverträge als „untrennbar mit Glücksspielen verbunden“

Nevadaer Richter erweitert temporäres Verbot von Kalshi-Handel, bezeichnet Sportverträge als „untrennbar mit Glücksspielen verbunden“

Der Nevada District Court hat das temporäre Verbot von Kalshi-Handel für Sportverträge bis zum 12. April 2024 verlängert.

Der Nevada District Court hat das temporäre Verbot des Handels mit Kalshi-Sportverträgen bis zum 12. April 2024 verlängert. Die Richter argumentieren, dass diese Verträge „untrennbar mit Glücksspielen verbunden“ seien und somit nicht von traditionellen Finanzinstrumenten zu unterscheiden seien. Die Entscheidung beruht auf einem Rechtsstreit, bei dem Kalshi als Börse für Sportwetten positioniert war, die jedoch als illegales Glücksspiel eingestuft wurden.

Die Verlängerung des Verbots, ursprünglich am 20. März 2024 erlassen, ist Teil eines laufenden Verfahrens, das die rechtliche Einordnung von Sportverträgen als Glücksspiel betrifft. Die Richter betonen, dass die Verträge keine echten Finanzinstrumente darstellen, sondern lediglich auf das Ergebnis von Sportereignissen abzielen. Dies steht im Einklang mit früheren Entscheidungen, die Sportwetten als Glücksspiel klassifizieren.

Kalshi, ein US-amerikanisches Handelsplattformunternehmen, hatte sich als Börse für Sportwetten positioniert, die jedoch von der Nevada Gaming Control Board als illegal eingestuft wurde. Die Richter lehnen die Argumentation ab, dass die Verträge als „Finanzinstrumente“ zu qualifizieren seien, und verweisen auf die Ununterscheidbarkeit von Sportverträgen und traditionellem Glücksspiel.

Die Entscheidung spiegelt eine breitere rechtliche Debatte wider, die sich mit der Regulierung von Sportwetten und deren Einordnung in bestehende Glücksspielgesetze befasst. Die Verlängerung des Verbots bis zum 12. April 2024 gibt der Nevada Gaming Control Board Zeit, weitere rechtliche Schritte zu planen. Kalshi hat bisher keine Stellungnahme zum aktuellen Stand abgegeben.

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