Regulation

SEC schlägt Änderungen an Verwahrungsregeln für digitale Vermögenswerte vor

SEC schlägt Änderungen an Verwahrungsregeln für digitale Vermögenswerte vor

Die US-Börsenaufsicht SEC hat einen Vorschlag zur Änderung ihrer Regeln für die Verwahrung digitaler Vermögenswerte durch Investmentberater an das Weiße Haus zur Prüfung gesendet.

Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) hat einen Vorschlag zur Änderung ihrer Regeln für die Verwahrung digitaler Vermögenswerte durch Investmentberater an das Weiße Haus zur Prüfung gesendet. Dies geht aus einer Mitteilung hervor, die diese Woche veröffentlicht wurde. Der Schritt ist Teil des regulativen Prozesses, bevor neue Regeln endgültig in Kraft treten können.

Der Vorschlag betrifft, wie Investmentberater gemäß den bestehenden SEC-Vorschriften digitale Assets wie Kryptowährungen, Token oder andere blockchainbasierte Instrumente verwahren dürfen. Die aktuellen Regeln stammen aus der Zeit vor dem breiten Aufkommen von Kryptowährungen und werden seit Jahren als nicht mehr zeitgemäß kritisiert. Die SEC prüft daher, ob und wie die Verwahrungsvorschriften an die Besonderheiten digitaler Vermögenswerte angepasst werden sollten.

Laut der Quelle wurde der Vorschlag diese Woche an das Office of Information and Regulatory Affairs (OIRA) innerhalb des Weißen Hauses gesendet. Dieser Schritt ist üblich, wenn regulatorische Änderungen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben könnten. Das OIRA prüft, ob die vorgeschlagenen Änderungen mit den Vorgaben des Präsidenten und bestehendem Recht vereinbar sind.

Die SEC hat bislang keine detaillierten Inhalte des Vorschlags öffentlich gemacht. Deshalb ist unklar, welche konkreten Änderungen vorgesehen sind – etwa ob es um neue Sicherheitsstandards, Reporting-Pflichten oder erlaubte Verwahrungsmethoden geht. Auch bleibt offen, ob die Änderungen eher strengere oder lockerere Vorgaben vorsehen würden.

Für Investmentberater in den USA hätte eine Anpassung der Regeln erhebliche praktische Bedeutung, da viele derzeit rechtliche Unsicherheit hinsichtlich der Verwahrung von Kundengeldern in digitalen Assets haben. Klarere Vorgaben könnten die institutionelle Akzeptanz erhöhen, gleichzeitig aber auch Compliance-Kosten erhöhen.

In Österreich und der EU gelten für die Verwahrung von Kryptowährungen bereits spezifische Regelungen im Rahmen der MiCAR-Verordnung (Markets in Crypto-Assets). Ob und wie die SEC-Änderungen grenzüberschreitend relevant werden könnten, ist derzeit nicht absehbar. Derzeit liegt der Fokus auf dem internen US-amerikanischen Regelungsprozess.

Die SEC hat angekündigt, dass der Vorschlag nach Abschluss der Weißen-Haus-Prüfung veröffentlicht und für öffentliche Kommentare geöffnet werden soll. Erst danach folgt eine mögliche Finalisierung und Veröffentlichung im Bundesregister. Ein konkreter Zeitplan für diese Schritte wurde nicht genannt.

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