Die geplante Regelung zur Ausschließung von Unternehmen mit Kryptoanlagen aus dem japanischen Aktienindex TOPIX wirft methodische und praktische Fragen auf.
JPX Market Innovation & Research (JPXI) prüft eine neue Regel, die Unternehmen, deren Hauptaktivität in Kryptoanlagen besteht, von der Aufnahme in den japanischen Aktienindex TOPIX ausschließen würde. Die Maßnahme soll bis Februar 2026 finalisiert werden und betrifft Unternehmen wie Metaplanet, Remixpoint und ANAP Holdings.
TOPIX ist ein breit angelegter, neutraler Benchmark-Index, dessen Methodik auf objektiven Kriterien wie Marktkapitalisierung, Free-Float und Listing-Qualität basiert. Die vorgeschlagene Kryptoausschluss-Klausel stellt jedoch eine Abweichung dar, da sie nicht auf Finanz- oder Listing-Metriken, sondern auf der Bilanzstruktur des Unternehmens beruht.
Die geplante Definition „Hauptaktivität ist Kryptoanlage“ ist unklar und lässt mehrere offene Fragen: Welche konkreten Kriterien bestimmen, ob ein Unternehmen betroffen ist? Wie wird die wirtschaftliche Substanz im Vergleich zur rechtlichen Form bewertet?
Eine unklare Definition könnte dazu führen, dass Unternehmen ihre Kryptoexposition strukturell verändern, um transparentere Formen zu vermeiden, anstatt offene Angaben zu machen. Dies würde der Transparenz und der Glaubwürdigkeit des Indexes abträglich.
Zudem entsteht ein Widerspruch zwischen der Zielsetzung eines regelbasierten Indexes – der auf messbaren, konsistent anwendbaren Kriterien beruht – und der Einführung einer neuen, nicht quantifizierbaren Bewertungskategorie.
Die vorgeschlagene Regelung würde zudem Unternehmen mit klar definierten, regulierten Geschäftsmodellen und regulierter Bilanzierung benachteiligen, die bereits den bestehenden TOPIX-Eligibilitätsanforderungen entsprechen.
Ein überarbeiteter Ansatz sollte klare, messbare Kriterien für die Behandlung von Kryptoexpositionen entwickeln, die sowohl der Indexintegrität als auch der Markttransparenz dienen.