Aktionäre haben Gemini in einem Sammelverfahren verklagt und werfen dem Unternehmen vor, Investoren vor dem Börsengang getäuscht zu haben. Der Kurs der Kryptobörse ist seit dem IPO um über 80 Prozent eingebrochen.
Die Kryptobörse Gemini steht im Zentrum eines Sammelverfahrens, das von Aktionären vor einem Bundesgericht in Manhattan eingebracht wurde. Die Kläger werfen dem Unternehmen und den Gründern Cameron und Tyler Winklevoss vor, Investoren vor dem Börsengang im September 2025 in die Irre geführt zu haben. Demnach habe Gemini Kapital auf Basis eines Wachstumsnarrativs eingesammelt, um kurz nach der Emission den Kurs umzuschwenken und sich auf Vorhersagemärkte sowie Kostensenkungen zu konzentrieren.
Die Aktie von Gemini notiert derzeit bei rund sechs US-Dollar, nachdem sie nach dem Börsengang bei 28 Dollar platziert und zwischenzeitlich auf bis zu 40 Dollar gestiegen war. Das entspricht einem Kursverlust von mehr als 80 Prozent. Die Klage wurde von Marc Methvin im Namen aller Aktionäre eingebracht, die im Zusammenhang mit dem IPO Aktien erworben haben.
Die Kläger argumentieren, dass Gemini vor dem Börsengang mit einer Strategie geworben habe, die auf internationale Expansion und Skalierung des Kerngeschäfts abziele. Nach der Emission habe sich das Narrativ jedoch rasch geändert. Im November hätten die Verantwortlichen noch internationale Wachstumsmärkte in den Vordergrund gestellt, im Februar dann aber Gemini 2.0 angekündigt - eine Neuausrichtung auf Vorhersagemärkte bei gleichzeitigem Abbau von 25 Prozent der Belegschaft. Kurz darauf seien auch wichtige Regionen wie die EU, das Vereinigte Königreich und Australien verlassen worden.
Die Klage stützt sich auf die Behauptung, dass diese Neuausrichtung bereits vor dem IPO geplant gewesen sei und die im Wertpapierprospekt gemachten Angaben somit irreführend gewesen seien. Sollten interne Dokumente vorliegen, die diese Planung belegen, könnte dies die Verteidigung des Unternehmens erschweren. Die Vorwürfe beziehen sich auf Verstöße gegen das US-amerikanische Wertpapierrecht und unterscheiden sich damit von früheren rechtlichen Auseinandersetzungen um das Earn-Programm, bei dem es um nicht registrierte Wertpapiere ging.
Die aktuelle Klage wirft die Frage auf, ob Investoren ein Geschäftsmodell gekauft haben, das bereits vor dem IPO grundlegend geändert werden sollte. Die Neuausrichtung auf Vorhersagemärkte reduziert das adressierbare Marktvolumen und könnte die langfristigen Wachstumsaussichten des Unternehmens einschränken. Der Kursverfall spiegelt diese Skepsis wider.