Die US-Behörden lehnen den Versuch des Tornado-Cash-Mitbegründers Roman Storm ab, die Anklage wegen Geldwäsche abzuweisen. Das Oberste Gericht wurde als irrelevant für den Fall bewertet.
Die US-Justiz hat den jüngsten Antrag des Mitbegründers von Tornado Cash, Roman Storm, zurückgewiesen, mit dem er versucht hatte, die strafrechtliche Verfolgung wegen Geldwäsche aufzuheben. Die Staatsanwaltschaft wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass das vom Storm zitierte Urteil des Obersten Gerichtshofs „nicht anwendbar“ sei und keine rechtliche Grundlage für eine Abweisung der Anklage biete. Das Gericht habe sich in einem früheren Fall mit einer anderen Sache befasst, die keine Parallelen zu den Vorwürfen gegen Storm aufweise.
Storm, der gemeinsam mit anderen die Kryptowährungsmischungsplattform Tornado Cash entwickelt hatte, wird vorgeworfen, durch die Dienstleistung Geldwäsche für kriminelle Akteure ermöglicht zu haben. Die Plattform, die auf der Ethereum-Blockchain basierte, wurde 2022 von der US-Finanzministeriumsbehörde OFAC sanktioniert, da sie angeblich zur Verschleierung illegaler Transaktionen genutzt worden war. Die Behörden argumentieren, dass Storm und seine Mitverantwortlichen wussten, dass die Plattform missbräuchlich eingesetzt wurde, und dennoch weiter agierten.
In dem aktuellen Verfahren geht es um die Frage, ob die bloße Entwicklung und Bereitstellung einer Technologie, die anonymisierte Transaktionen ermöglicht, unter US-Geldwäschegesetze fällt. Die Verteidigung argumentierte, dass das verwendete Rechtsprinzip – das sogenannte „overbreadth“-Argument – bereits in anderen Fällen abgelehnt worden sei. Die Staatsanwaltschaft entgegnete, dass diese Argumentation nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar sei und dass die gerichtliche Entscheidung in einem anderen Fall keine Relevanz für Storms Fall habe.
Die juristische Auseinandersetzung ist Teil eines umfassenderen Konflikts zwischen Kryptoentwicklern und US-Behörden, die zunehmend Sanktionen gegen Protokolle verhängen, die für Anonymität im Kryptobereich genutzt werden. Während die Verteidigung betont, dass technologische Neutralität im Vordergrund stehe, sieht die Justiz darin eine Gefahr für die Durchsetzung von Geldwäscheregeln. Die Entscheidung des DOJ, den Antrag zurückzuweisen, deutet darauf hin, dass die Behörden weiterhin eine strafbare Handlung in der Bereitstellung solcher Dienste sehen.
Die weiteren Schritte im Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, ob Storm und sein Rechtsteam weitere Rechtsmittel einlegen werden. Die Entscheidung des Gerichts könnte Signalwirkung für andere Fälle haben, in denen Entwickler von Blockchain-Anwendungen mit rechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden.