Ein Gericht in den USA hat eine Sammelklage gegen den Halbleiterhersteller Nvidia zugelassen, in der Investoren unzureichende Angaben zu Krypto-bezogenen Einnahmen aus dem Verkauf von Grafikkarten behaupten.
Ein Gericht in Kalifornien hat eine Sammelklage gegen den US-Halbleiterhersteller Nvidia zugelassen, in der Investoren unzureichende Angaben zu Krypto-bezogenen Einnahmen aus dem Verkauf von Grafikkarten vorwerfen. Die Klage betrifft die Jahre 2017 bis 2018, als ein starker Anstieg der Nachfrage nach GPUs durch den Kryptomarkt ausgelöst wurde. Nvidia hatte in dieser Zeit stark von der steigenden Nachfrage nach Grafikkarten für den Kryptomining-Geschäft profitiert, gab jedoch nicht vollständig an, wie stark dieser Bereich die Unternehmenszahlen beeinflusste.
Die Kläger argumentieren, dass Nvidia die Bedeutung des Krypto-Mining-Geschäfts für die Umsatzentwicklung verschleiert habe, insbesondere während der Zeit, in der Bitcoin und andere Kryptowährungen stark im Aufschwung waren. Laut Gericht reicht die vorgelegte Argumentation aus, um eine kollektive Rechtsverfolgung zuzulassen. Die Klage richtet sich gegen Nvidia sowie gegen zwei ehemalige leitende Angestellte, die laut Anklage über die Rolle des Krypto-Mining in der Unternehmensstrategie informiert haben sollen.
Nvidia hat die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, dass die Geschäftsentwicklung im Krypto-Bereich transparent kommuniziert wurde. Das Unternehmen betont, dass die Einnahmen aus dem Mining-Bereich zwar schwankend waren, aber nicht zentral für die langfristige Finanzplanung waren. Die genaue Höhe der nicht offengelegten Einnahmen wird in der Klage nicht beziffert, es geht vielmehr um die Frage der angemessenen Offenlegungspflicht.
Die juristische Bewertung des Falls wird noch durch weitere Verhandlungen bestimmt werden. Es bleibt abzuwarten, ob Nvidia zu Schadensersatzzahlungen oder zu Änderungen in der Kommunikation über die Geschäftstätigkeit gezwungen wird. Die Entscheidung des Gerichts markiert einen rechtlichen Präzedenzfall für die Prüfung von Transparenzpflichten in der Technologiebranche, insbesondere bei Geschäftsmodellen mit stark konjunktursensiblen Nebenaktivitäten.